TWA ND 3

Meine gestern nur von Matthias Hermann geteilte Lesart der Stelle S. 18f. („Eine veränderte Version von Dialektik…„) hat keinen mehrheitlichen Konsens gefunden; entgegen meiner These, daß hier eine Fremdbeschreibung und Abgrenzung geleistet wird, wurde die Formulierung einer „unkräftigen Renaissance“ als Selbstbeschreibung von A. Unternehmung aufgefaßt. Ich halte das für falsch und will daher meine Auffassung hier noch einmal verteidigen.

Der ganze Absatz („Dies Gesetz…“) dient der Behauptung, daß das „Gesetz“ der „Widersprüchlichkeit“ und das „Primat des Widerspruchsprinzips in der Dialektik“ nicht auf ein Problem des Denkens reduziert werden darf; was A. als seine eigene, allein zeitgemäße Form von Dialektik vorstellen und plausibilisieren will, ergibt sich nicht aus dem Nachdenken über kognitive Leistungen bzw. Fehlleistungen, aus irgendwelchen Konstruktionen von „Aporien“ und Antinomien des Bewußtseins, oder ähnlichen traditionellen philosophischen Überlegungen. Sondern Dialektik, wie sie einzig und allein heute an der Tagesordnung ist, erweist sich „in der verwalteten Welt als deren abstraktem Einerlei angemessen„. So wenig wie das Bewußtsein das Sein, fundiert das Nachdenken über das Bewußtsein so etwas wie eine Dialektik als eine dem Bewußtsein abgelauschte Methode. Das Sein bestimmt nicht nur das Bewußtsein, sondern auch das Sein der Dialektik. Der von der Welt verursachte „Schmerz“ ist das „Schmerzhafte“ der Dialektik, produziert ihren Verzicht auf Erfahrungsreichtum, ihre wesentliche „Verarmung der Erfahrung„. Vor diesem Hintergrund einer auf („verwaltete“) Welt und „Weltschmerz“ gegründeten und von ihr geforderten Dialektik nimmt A. nun eine denkbare Alternative ins Auge: Eine „veränderte“ (=eine andere) Version würde, könnte sich ja auch „begnügen“ mit einer „unkräftigen Renaissance“, also mit dem Versuch, sie in einer schwachen, also dem o.g. Weltschmerz nicht gewachsenen, die Realität der kaputten Welt nicht aushaltenden Machart zu rekonstruieren; nämlich durch die rein akademische arm-chair-Aktion einer „geistesgeschichtlichen Ableitung aus den Aporien Kants und dem in den Systemen seiner Nachfolger Programmierten, aber nicht Geleisteten.“ Solche „Ableitungen“ (das Verächtliche an diesem Wort ist kaum überhörbar) überläßt A. den Philosophiehistorikern, den erbsenzählenden Text-Nostalgikern, den „unkräftigen“ philosophischen Epigonen, die meinen, sie könnten aus den epigonalen Philosophie-Programmen der Kant-Nachfolger irgendwelche brauchbaren Reste zusammenkratzen, um daraus etwas wie eine „Dialektik“ wiederauferstehen zu lassen. Das, was wirklich zu „leisten“ wäre – und nun ist der polemisch abgrenzende Seitenhieb A.s zu Ende, und er kann dagegen sein eigenes Projekt konturieren – ist nur „negativ“ zu leisten. Also nicht durch positive und partielle („unkräftige“) Anknüpfung an unausgeführte, unabgegoltene alte Projekte, sondern „radikal anders“, eben „negativ“. Das heißt v.a. ja auch, daß ganz anders als bei jenen philosophischen Epigonen die Idee der „Versöhnung„, also die Aufhebung der Dialektik, ihr Ende (daher: negativ!) in den Blick geraten muß. Das setzt voraus, daß wir uns (und zwar ziemlich „kräftig“…) verabschieden von der hegelschen „Vormacht des absoluten Subjekts„, weil diese, wie alle anderen Exponenten der Vorgeschichte der (negativen) Dialektik, „geschichtlich verurteilt“ ist, ohne jede Chance auf jegliche auch nur „unkräftige Renaissance„. Das Sein hat (in Form der Geschichte) das Bewußtsein „verurteilt„. Philosophiehistorie ist nur noch unter diesem Vorbehalt einer (fast) unrevidierbaren Verurteilung möglich; als positiver Ansatzpunkt taugt sie gar nicht mehr.
Das heißt natürlich nicht, daß man sich mit Kant, Hegel & Co. in diesem Buch nicht mehr wird beschäftigen müssen; aber es wird nicht um deren „unkräftige Renaissancen“ gehen, sondern etwa um so etwas wie die „Wiederaufnahme des Prozesses über die Dialektik„, also um die Fortsetzung eines hochrichterlichen Tribunals über eine eigentlich schon „Verurteilte“. Dieses Tribunal, wohl zu denken als eine Art Appellationsgericht, muß und kann nämlich nur noch sich fragen, ob es – das ist das Ende dieses Absatzes – „Erfahrungen“ gibt, die „entgegen der Hegelschen Emphase unabhängig sind von der idealistischen Apparatur„. Also auch hier keine „Renaissance„, kein kleinliches Nachjustieren von Gut-Gemeintem, aber Schlecht-Gedachtem, sondern ein entschieden-entschlossenes, „kräftiges“ Umstoßen der gesamten idealistischen Maschinerie, das „darunter“ und „dahinter“, völlig gegen die Intention ihres Erfinders, nach dem von ihm „Verborgenen“ sucht (der Begriff der Dialektik „birgt“ Erfahrungen: heißt wohl eher, er verbirgt sie). Und dieses Verborgene ist – das ist dann aber schon der Inhalt des nächsten Absatzes – eben das, was Hegel überhaupt nicht interessiert hat: das Begriffslose, Einzelne und Besondere. Das Ganze mit der Verschärfung, daß nur wenn dieses Substraktionsergebnis aus der verzweifelt-tautologischen Rechnung „Dialektik minus Idealismus“ doch nicht gleich Null ergibt, die Philosophie heute überhaupt noch zu retten ist. Es geht also um nichts weniger als um eine „Rettung in extremis“ der Disziplin, um einen verzweifelten, eben nur noch „negativ“ zu leistenden Akt der Revolte gegen eine jeglichen „Inhalt“ letztlich vergessende Tradition (zu der die Phänomenologie Husserls und Heideggers zugeschlagen wird, die hier auch noch einen Seitenhieb abbekommen).

So. Und wie dieses apokalyptisch-eschatologisch angehauchte philosophische Letzt- und Großprojekt nun mit einer vorsichtig-kleinkarierten Selbstbeschreibung á la „unkräftige Renaissance“ zusammenstimmen soll, will mir nicht einleuchten.

 

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Über Joachim Landkammer

Joachim Landkammer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kunsttheorie und inszenatorische Praxis der Zeppelin Universität.

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