GWFH GdPdR 9: Absolutes Zueignungsrecht oder Widerstand der Materie: Hegel vs. Latour

„Ungefähr“ das hatte ich gemeint: als Gegenkommentar zu Hegels idealistischer Allmachtphantasie der Person (§ 44: „absolutes Zueignungsrecht des Menschen auf alle Sachen“) müßte man sich mal den da viel „zurückhaltenderen“ künstlerischen Zugang zur Welt anschauen, so wie er exemplarisch in einer gestrigen Ausstellungsrezension in der FAZ zu Katharina Grosse (in Düsseldorf) zum Ausdruck kommt. Wohl nicht zufällig wird da ja auch das „objektbezogene Denken“ von Bruno Latour erwähnt.
Ich bin nicht sicher, ob man den „Widerspruch“ der beiden Positionen dadurch auflösen kann, daß man Hegels die absolute Willensfreiheit absichernde Subjektphilosophie als eine erkenntnistheoretische, „definitorische“ Überlegung, Latour hingegen als politisch orientierten Denker („Parlament der Dinge“) qualifiziert. Mir scheint jedenfalls viel dafür zu sprechen, daß Hegel hier schlicht eine heute überholte (und gefährliche) subjekt-metaphysische (Anspruchs-)Haltung vertritt.

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Über Joachim Landkammer

Joachim Landkammer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kunsttheorie und inszenatorische Praxis der Zeppelin Universität.

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