GWFH GdPdR 7: Alles fallen lassen oder alles wollen? Hegel vs. Schopenhauer zum Selbstmord
Bevor wir dann wirklich weitergehen, um uns dem „abstrakten Recht“ (§34 ff.) zu widmen, nur noch kurz ein Beispiel, wie man Hegels idealistischen Willensbegriff auf der Basis seiner Korollarien hinterfragen könnte. Als Zusatz zu §5 wurde gestern nochmal der (leider in der Meiner-Ausgabe nicht enthaltene, aber hier zu findende) Passus zitiert, in dem H. die „reine Unbestimmtheit“ des Willens als seine „negative Freiheit“ und insofern als „einseitig“ beschreibt: „In diesem Elemente des Willens liegt, daß… Weiterlesen