Ich würde gern eine Frage zur „Anschlußfähigkeit“ von A.s ND in den Raum stellen: ist das, was er meint, wenn er das als „dringlich“ einklagt, „woran er [der Begriff] nicht heranreicht„, kompatibel/komplementär/korrigierend (oder sonstwie) zu den aktuellen Bemühungen um einen Ausgleich von Einzelfallgerechtigkeit und theoriefähiger Verallgemeinerbarkeit, wie sie z.B. jetzt in dem Artikel von Rolf Wörsdörfer (FAZ 5.2.2014, S. N3) genannt werden.Insbesondere der dort zitierte Ansatz von John Forrester („Thinking in cases„) würde mich da für einen möglichen „Vergleich“ (bench-marking?) interessieren. Für´s nächste Mal vorbereiten?
TWA ND 4
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Der Link zu Forrester führt zu nichts 😉
Ich würde die Frage lieber hier – als Seitenpfad – debattieren.