N. Luhmann, Kunst der Gesellschaft, S. 43: Zur Frage, warum „Künstler zumeist nicht in der Lage sind, über ihre Intention befriedigend Auskunft zu geben“. Darum: „Eine Ur-Intention ist nötig, um die Grenze vom unmarkierten zum markierten Raum zu überschreiten; aber dieses Überschreiten, das eine Unterscheidung macht (eine Form abgrenzt), kann nicht selber schon eine Unterscheidung sein.“ Und dazu nun hier eine Fußnote, die seltsamerweise nicht auf den erwartbaren Spencer-Brown verweist, sondern auf – Hegel: „Hier mag man den Grund dafür finden, daß Hegel einen Begriff der Unmittelbarkeit für nötig hielt, obwohl im Rückblick sich für das Denken alle Unmittelbarkeit als vermittelt darstellt.“
Und so vielleicht auch gegen Adorno: „im Rückblick“ ist natürlich alles „vermittelt“. Aber zur Beschreibung einer „Ur-Intention“ (und phänomenologisch könnte man hier auch von „Ur-Intentionalität“ sprechen) komme ich nicht um den Begriff der Unmittelbarkeit (also um Ontologie?, also um Heidegger?) herum.
Oder?
Unmittelbarkeit: eine Luhmannsche Fußnote
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