Als Nachtrag zur Seminardiskussion über die Masse als „soziale Fassungslosigkeit“ namentlich des Individuums (Joseph Vogl) im Kontext der Problemgeschichte medialer Ereignisse hier die von mir zunächst mündlich improvisierte These zur Inszenierbarkeit solcher Verluste sozialer Fassung:
Entscheidend sind vier Kontextbedingungen:
(1) allmähliche Destruktion der öffentlichen Ordnung durch Unterlassung (ein erwartbarer Rechtsbruch wird unerwartet nicht geahndet: ein Brand nicht gelöscht, ein Schlägertrupp nicht aus dem Verkehr gezogen, ein Überfall nicht verhindert, etc.) im Sinne einer Gewöhnung an Negativität: auch unwahrscheinlichste Normverletzungen ziehen keinerlei Folgen nach sich, alles ist möglich;
(2) allmähliche Destruktion des Selbst durch wissentliche Hinnahme dieser Negativität im konkreten Moment ihrer Gegenwärtigkeit („gazing“ oder Ignoranz) im Sinne einer Gewöhnung an Hilf- und Macht-, also an Gewissenlosigkeit, ich konnte nichts tun;
(3) allmähliche Kollektivbindung der habitualisierten Gewissenlosigkeit durch die Inszenierung der Öffentlichkeit als Komplizenschaft (jedes Nichtstun wird bezeugt, aber nicht geahndet), das heißt Rearrangement der destruierten öffentlichen Ordnung und Rearrangement des destruierten Selbsts im Medium der alles-ist-möglich-Negativität als geschlossener Schuldzusammenhang bzw. als verdichteter politischer Körper;
(4) „cooling out“ (Goffman) dieser zweifachen Destruktion und der resultierenden Verdichtung durch eine legitimierende Ideologie im Sinne einer Absurdität, also eines extrem unwahrscheinlichen Sinnvorschlags, der die alles-ist-möglich-Negativität normativ reinterpretiert, also jede öffentliche und jede individuelle Unterlassung ausdrücklich rechtfertigt und weitere Unterlassungen als Ventil der Verdichtung ausdrücklich provoziert.