Kleine Kant-Schriften II: Was ist das „Bedürfnis der Vernunft“?

Joachim Landkammer

In dem kurzen Essay „Was heißt: sich im Denken orientieren?“ (1786), der als Kants „Beitrag zum Pantheismus-Streit“ (1785ff.) geführt wird – in dem der Philosoph Friedrich Heinrich Jacobi nachweisen wollte, daß der Spinozismus aufgrund seines rationalistischen Pantheismus‘ zum Atheismus führen muß (was Spinoza-nahe Intellektuelle wie Lessing, Goethe, Herder, Mendelssohn hochgradig beunruhigen und diskreditieren sollte) – positioniert sich Kant, nach wiederholter Aufforderung, doch zu der Debatte Stellung zu nehmen, zwischen den beiden Fronten: was schon insofern naheliegt, als sich beide Seiten auf ihn berufen zu können geglaubt hatten. Er besteht auf einer Letztverantwortung der Vernunft für alle Aussagen über das „Übersinnliche“, schränkt aber ihre Bestimmungsleistung so weit ein, daß ein mit theologischen Minimal-Attributen ausgestatteter (quasi-)christlicher Weltschöpfer-Gott immerhin „möglich“ und denkbar, d.h. mit rationalen Vernunftgründen kompatibel erscheint. Über christliche Glaubensinhalte im engeren Sinn, also etwa Menschwerdung, Erlösung, Gnade, verweigert Kant somit jede Aussage; die Vernunft-Grenze (und damit die „rote Linie“ zum Spinozismus) scheint für Kant dort zu liegen, wo statt der rationalen „Möglichkeit, daß ein Gott existiert“, behauptet werden soll: es ist rationalerweise unmöglich, daß ein Gott nicht existiert, daß also seine Existenz, wie alle anderen Attribute (denk)notwendig ist. Vielleicht darf man sagen: Kants kritische Erkenntnistheorie erlaubt und legitimiert den kosmologischen, verbietet und delegitimiert aber den ontologischen Gottesbeweis.

Hier soll hingegen nur interessieren, wie Kant (in diesem Text) mit der Frage nach Anlaß und Zweck des Vernunft-Einsatzes umgeht; die menschliche Vernunft wird hier instrumentalistisch als Mittel zum Erreichen eines Zwecks bestimmt und als solches in seiner „Tauglichkeit“ bewertet. Der Zweck muß deswegen vorgängig festgelegt werden: er wird hier „Orientierung“ genannt; das meint ein zwar notwendiges, aber nicht allzu hoch-gestecktes (insofern vielleicht: typisch Kantisches) Zwischenziel. Denn wer sich „orientieren“ kann, ist zwar nicht mehr ganz „at a loss“, er kann deiktisch die vier Himmelsrichtungen mit ihren Namen nennen, aber er weiß eben noch immer nicht, wohin er nun gehen soll. Insofern fühlt man sich an Max Webers Forderung nach der Wertpräferenz-Abstinenz des Wissenschaftlers erinnert, die dem Individuum die eigene Entscheidung in der polytheistischen Werte-Konkurrenzsituation nicht abnehmen will – aber eben für sich in Anspruch nimmt, sie als eine „orientierte“, also reflektierte Entscheidung ermöglichen zu können.

Wie orientiert man sich also dort, wo das unmittelbare Körpergefühl (die Rechts-Links-Unterscheidung) nicht weiterhilft, weil wir uns im „unermeßlichen und für uns mit dicker Nacht erfülleten Raume des Übersinnlichen“ (137) befinden? So wie beim Herumtasten in einem dunklen Zimmer die eigene Körperlichkeit Ausgangspunkt für alle Richtungs- und Entfernungsbestimmungen bleibt, so soll in der undurchdringlichen „Nacht“ des Übersinnlichen das allen Menschen gegebene Suchinstrument der („gemeinen“) Vernunft einen Selbst-Orientierungspunkt abgeben. Allerdings wird hier nicht, wie beim Körper, eine „Fähigkeit“ (zur Unterscheidung etwa von rechts und links), sondern ein „Bedürfnis“ mit Orientierungskompetenz ausgestattet. Das muß irritieren: man orientiert sich also an dem, was man „braucht“? Ist denn gerade die Gottesfrage nach Maßgabe eines (evtl. als „allzu-menschlisch“ denunzierten) „Bedürfnisses“ zu klären? Also etwa so, wie in einer von Brechts „Geschichten vom Herrn Keuner“ der nach der Existenz Gottes Fragende belehrt wird mit der Rückfrage, ob sich sein Verhalten durch die Antwort ändern würde, woraus im positiven Fall folge: „Du brauchst einen Gott“. Die letztlich atheistische Konsequenz der Rückführung alles Übersinnlichen auf ein bloßes „Bedürfnis“ liegt auf der Hand; Ideologiekritik und Psychoanalyse haben im 20. Jahrhundert ja nichts anderes getan, als fast alle Bewußtseinsinhalte durch verdeckte, verdrängte, unerfüllte Wünsche und Triebe zu demaskieren. Ist das hier bei Kant bereits vorgedacht?

Es wird davon abhängen, wie man Kants „Bedürfnis der Vernunft“ interpretiert. Kant führt zunächst eine (schwierige) Unterscheidung zwischen legitimen und illegitimen Bedürfnissen bei der orientierenden Möblierung des dunklen übersinnlichen Raums ein. So etwas wie „geistige Naturwesen“ sind bei der naturwissenschaftlichen Ursachenforschung nicht mehr nötig; der magische Animismus gehört nicht (mehr) zum „Bedürfnis“ aktueller Vernunft, weil, so Kants etwas fragwürdige Begründung, genug „sinnliche“ Ursachen auffindbar sind, die die Vernunft schon ausreichend „beschäftigen“. Damit wird die traditionelle Expansions- und Säkularisierungslogik des Erkenntnismodells der Aufklärung bemüht: wo Wissenschaft Fuß faßt, muß Metaphysik und Religion weichen, weil ihre konkurrierende Erklärungsleistung schlicht überflüssig wird. Wer immer noch ein „Bedürfnis“ in deren Richtung anmelden will, hat kein solches mehr, sondern agiert mit bloßem „Vorwitz, der auf nichts als Träumerei ausläuft, darnach zu forschen, oder mit Hirngespinsten der Art zu spielen“ (137).

Der Begriff eines „ersten Urwesens“ hingegen, das „uneingeschränkt“ und „verständig“ für die (sonst unbegreifliche) „Zweckmäßigkeit und Ordnung“ der Welt verantwortlich ist, entspricht sehr wohl einem genuinen „Bedürfnis der Vernunft“ (137f.). Ein solcher Gottesbegriff wird „gebraucht“, gerade weil es außerhalb des „gefühlten Bedürfnisses“ keine hinreichend notwendigen Gründe für ihn gibt: Gott kann im strengen Sinn nicht „bewiesen“ werden (insofern: kein „Gottesbeweis„!). Gott ist kein Gegenstand der Erkenntnis, sondern einer „Annahme“ (das Akzeptieren einer Forderung der Vernunft), die sinnvolle Naturbetrachtung (=Theorie) und unbedingtes moralisches Handeln erst möglich macht. Hier scheint die Geistesgeschichte relativ rasch über Kant hinweggerollt: die Naturwissenschaft braucht schon lange keine Gotteshypothese mehr und auch die „Sittlichkeit“ muß sich mit dem begnügen, was sie nach Kant zerstört hätte, nämlich: „ein bloßes Ideal“ zu sein, ohne die „objektive Realität“ eines „höchsten Guts“. Was ist dann mit dem „Bedürfnis der Vernunft“ passiert? Ist es gänzlich verloren gegangen?

In einer Anmerkung zur oben angeführten Wendung „gefühltes Bedürfnis“ präzisiert Kant: „Die Vernunft fühlt nicht; sie sieht ihren Mangel ein, und wirkt durch den Erkenntnistrieb das Gefühl des Bedürfnisses“ (139). Das Gefühl (das ja allein die erstrebte „Orientierung“ ermöglicht) ist also das Resultat („wirken“ wird hier offenbar transitiv verwendet, i.S.v. „bewirken“, „produzieren“) einer selbstreflexiven Einsicht in die Unzulänglichkeit des eigenen Vermögens, ein Defizit, das erst das unbegrenzte, triebhafte, menschliche Alles-Wissenwollen an den Tag bringt. Das Bedürfnis der Vernunft ist ein „Gefühl“, weil es angesichts der eigenen Begrenztheit substitutiv, als emotionale Überschußproduktion, die Befriedigung eines anderen ungestillten Bedürfnisses (das nach Erkenntnis) leistet. Anders gesagt: die Kenntnis und Anerkennung der eigenen Überforderung der Vernunft (durch diese Vernunft selbst) reicht nicht soweit, den offenbar dann zu kurz kommenden „Erkenntnistrieb“ schlicht still zu stellen (d.h. ihn für „befriedigt“ und an sein Ende angekommen zu erklären), sondern nur so weit, ihn quasi umzulenken in ein „Gefühl“ des Trotzdem- oder Stattdessen-Wollens, in ein trotz der überschrittenen Grenze weiterlaufendes „Bedürfnis“. Wozu dieses Bedürfnis jenseits der Vernunftgrenze aber noch berechtigt ist (etwa: zu welchen Formen und Inhalten eines „Glaubens“): darüber will trotzdem die Vernunft noch weiterhin wachen und bestimmen. Mit welchem Recht? Das „Recht des Bedürfnisses der Vernunft“ wird offenbar im Raum jenseits der objektiven Begründbarkeiten wahrgenommen von dem Anspruch auf ein widerspruchsfreies, sich nicht überschätzendes, gerade durch Verzicht auf „schwärmerische“ Inhalte Orientierung leistendes Nicht-und-Trotzdem-Noch-Irgendwie-Wissen: das Recht auf einen „Vernunftglauben“. Aus Kants Formulierung, daß „Unglaube“ (Atheismus) „Unabhängigkeit der Vernunft von ihrem eigenen Bedürfnis“ sei, geht hervor, daß das „Bedürfnis“ für die Vernunft paradoxerweise sowohl eine unüberschreitbare Grenze als auch die Notwendigkeit ihrer Überschreitung darstellt, eine Notwendigkeit, von der sie sich nicht einfach dispensieren kann. Wer ohne das Bewußtsein einer solchen Grenzüberschreitung in der „dicken Nacht“ des Übersinnlichen einfach unbekümmert, ungebremst (weil „bedürfnislos“) weiterspekuliert, meint, man könne problemlos taghelles Licht ins Dunkel bringen. Aber „Erleuchtung“ ist eben keine „Orientierung“.

Natürlich setzt sich, wer sagt, er „brauche Gott“, dem Vorwurf der Schwäche, der „Bedürftigkeit“ und der „Hörigkeit“ aus. Aber wer sich im Denken am Denken und an dessen eigenem „Bedürfnis“ orientiert, macht zumindest aus der Riskanz des Übergangs vom Wißbaren ins Ungewisse und Nicht-Wißbare kein Hehl – und gibt das „Selbstdenken“, diesen „Probierstein der Wahrheit“, auch dort nicht preis, wo dieses Selbst ein verängstigtes, hilfloses, bedürftiges ist.

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Über Joachim Landkammer

Joachim Landkammer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kunsttheorie und inszenatorische Praxis der Zeppelin Universität.

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