Joachim Landkammer
Kants 1793 in der „Berlinischen Monatsschrift“ (neun Jahre zuvor war dort auch „Was ist Aufklärung?“ erschienen) publizierte Abhandlung „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“ ist Teil seiner sich länger hinziehenden Auseinandersetzung mit dem „Popularphilosophen“ Christian Garve. Der Breslauer Aufklärer, der Cicero, Burke und Adam Smith übersetzt hat, hatte schon seine Kritik der reinen Vernunft (1. Aufl. 1781) kritisch rezensiert; Kant fühlte sich von ihm immerhin so sehr herausgefordert, daß er sich zur Verfassung einer „Anti-Garve“-Schrift bemüßigt fühlte: daraus entstand 1785 seine erste moralphilosophische Schrift, die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Aber: „Die wissenschaftliche Auseinandersetzung zwischen Immanuel Kant und Christian Garve zog sich bis Garves Tod im Jahre 1798 hin“ (so zumindest wikipedia). Seine „Versuche über verschiedene Gegenstände aus der
Moral, der Litteratur und dem gesellschaftlichen Leben“ hatte Garve 1792 mit einem langen Essay „Ueber die Geduld“ eröffnet, das dieselbe als nützliche und notwendige Tugend (definiert u.a. als „die vorsätzliche Verminderung der inneren Unruhe der Seele bey äußeren unangenehmen Eindrücken“, Garve 1792, S. 75f.) darstellt und in dem „Gesetz“ gipfelt, „das dem Menschen gebiethet: du mußt geduldig seyn“ (i.O. gesperrt, ebd., S. 74). Am Ende seines Aufsatzes überlegt Garve, welche Einstellungen und Überzeugungen dazu dienen können, „um sich zu diesem, in Zeiten des Leidens allein schicklichen, – und also pflichtmäßigen Betragen [eben: zur Geduld] fähig zu machen“ (ebd., S. 78) und zählt dabei, als dem „wichtigsten Hülfsmittel der Geduld“, die „religiöse Tugend, die Ergebung in den göttlichen Willen, die aus dem Glauben an Gott, und aus der Hoffnung einer bessern Zukunft entsteht“, auf (ebd., S. 80). Die Vorstellung eines „wohltätigen und weisen“ Schöpfergotts ist notwendig mit der Idee der Sinnhaftigkeit des Ganzen verbunden: „Der, welcher sagt, es ist ein Gott, sagt zugleich, die Welt hat einen Zweck, und dieser Zweck ist die Glückseligkeit der empfindenden Geschöpfe“ (ebd., S. 81). Auf diesen Satz folgt eine Fußnote, die zu einer „Anmerkung am Ende dieser Abhandlung“ verweist, und eben diese aus dem Haupttext ausgegliederte „Anmerkung“ auf den Seiten 111-116 von Garves Versuchen beziehen sich auf Kants Ethik (Garve adressiert ihn nicht selbst, sondern ein gewisses Schul-Kollektiv: „die Kantischen Philosophen“, S. 112); sie enthalten jene Passagen, die Kant in seinem Gemeinspruch-Text zitiert.
Was Kant allerdings aus diesem Anti-Kant-Exkurs unterschlägt (bzw.: worauf er meint, nicht eingehen zu müssen), ist, daß Garve dort nicht nur die Praxis-Untauglichkeit des Vorrangs der Pflicht (als Glück-Würdigkeit) vor dem Glück selbst als moralisches Movens hinterfragt, sondern selbst eine andere „Theorie“ (S. 116) anbietet, die nicht nur „aus den ersten Urbegriffen des Guten und des Zwecks hergeleitet ist“, sondern auch den Vorteil habe, mit den „gemeinen Begriffe[n], und [den] natürlichen Empfindungen guter Menschen zusammen[zustimmen]“ (ebd.). Es könnte sein, daß Kant auf den zweiten, weitaus größeren und gewichtigeren Teil dieser Anmerkung deswegen nicht eingeht, weil er viel schwerer zu widerlegen und für seine Theorie viel „gefährlicher“ als die These der Nachrangigkeit der Pflicht-Vorstellung – und vielleicht auch deshalb, weil sich vielleicht herausstellen könnte, daß am Ende Garves Überlegungen „in ihrem Wesentlichen[] eine weit geringere Verschiedenheit, als in ihrer Bezeichnung, finden würde“ (S. 112f.). Auf dieses für Kant sicher irritierende Konsensangebot geht er geschickterweise so ein, daß er Konsens als Zustimmung zu seiner Position nach Klärung gewisser Mißverständnisse (z.B. der angeblichen Praxisuntauglichkeit) auffaßt; das erspart ihm eine wirkliche polemische Auseinandersetzung und riskiert nicht die mögliche Widerlegung. Kant faßt Garves Einlassungen daher als ‚reine Verständnisfragen‘ auf: „Ich nenne die Bestreitung meiner Sätze Einwürfe dieses würdigen Mannes gegen das, worüber er sich mit mir (wie ich hoffe) einzuverstehen wünscht; nicht Angriffe, die als absprechende Behauptungen zur Verteidigung reizen sollten; wozu weder hier der Ort, noch bei mir die Neigung ist“ (Fn.1).
Unabhängig davon, ob sich die Beschäftigung mit Garve heute auch philosophisch lohnt, soll hier nur kurz sein anti-kantischer Ansatz skizziert und eine überraschende, gerade heute wichtige Konsequenz daraus skizziert werden. Garve bemüht sich um eine grundlegende Rekonstruktion des Willens: die prinzipielle Relevanz des „Glückseligkeits“-Begriffs rührt bei ihm daher, daß die Wahrnehmung und Unterscheidung eines „guten“ (d.h. anderen Zuständen vorzuziehenden) „Zustands“ denknotwendige Voraussetzung jedes Wollen- und Sich-Entscheiden-Könnens überhaupt sein muß. Insbesondere muß die Fähigkeit zur Präferenz-Bildung jeder Zwecksetzung vorausgehen; das scheint Garve Beleg genug dafür, daß „der Fortschritt von Glückseligkeit zur Tugend weit natürlicher [ist], als der umgekehrte“ (Garve 1792, S. 114), den er Kant unterstellt. Die „Natürlichkeit“ ist dabei durchaus auch wörtlich, nämlich biologisch gemeint: Garves Ausgehen von dem Fähigkeits-Tripel Wahrnehmung, Unterscheidung und Präferierung erlaubt es ihm, allen „empfindenden“ Wesen ein Vermögen des „Strebens“ und Wollens zuzuschreiben, das über den Menschen hinausgeht und die Tiere ausdrücklich miteinschließt. Das bedeutet, daß „das ganze Reich der lebendigen und empfindenden Wesen ohne Unterschied“ (ebd. S. 115) sich als ein moralisierbares erweist, bzw. eines, das mit der Unterscheidung Gut-Böse operiert und daher den Anspruch erheben kann, daß diese Unterscheidung auch von außen auf alle Wesen dieses „Reichs“ angewandt wird, etwa als Handlungsnorm im Umgang mit diesen „Wesen“. Die moralische „Pflicht“ wird also nicht, wie bei Kant, aus einem abstrakten Universalisierungsprinzip heraus deduziert und von oben auf eine (meist widerstrebende und gerade dadurch für Kant ihre Nichtigkeit beweisende) Empirie oktroyiert, sondern sie wird bei Garve (bottom-up) aus dem elementaren Besser-Schlechter-Unterscheidungs- und Wahlvermögen alles Lebendigen abgeleitet. „Glück“ ist nicht ein fernes Ideal, dessen man sich erst würdig erweisen muß, weil es sonst, wenn es unmittelbares Movens wäre, unsere Moral unweigerlich korrumpieren würde, sondern Glück ist nichts anderes als das „Gute“, das Mensch und Tier „immer schon“ anpeilen, sobald sie überhaupt irgendetwas „wollen“ können. Dieses „Können“ macht jedes Wesen zu einem Wesen, das „als Zweck angenommen zu werden“ verdient, dessen Gut-Böse-Unterscheidungen ernst genommen werden müssen. Moral entsteht durch „Respekt“ für die (und „Antheil“-nahme an den, ebd., S. 116) immer schon vorliegenden Zwecksetzungen der anderen Lebewesen.
Das scheint mir eine zumindest diskutierenswerte Alternativ-Formulierung zu Kants angeblich gelungener (und die Schwächen seiner „Beispiele“ kompensierenden) Konkretisierung des Kategorischen Imperativs durch die „Mensch-als-Zweck-in-sich-Selbst“-Formel, die bei der letzten Sitzung wieder einmal als der moralischen Weisheit letzter Schluß präsentiert wurde. Daß die logozentrische Berufung auf den „Mensch“-Begriff bei Kant nicht zuletzt den Nachteil hat, alle andere Lebewesen auszuschließen (bzw. auf bloße Mittel für den zum Selbstzweck nobilitierten Menschen zu reduzieren), könnte ein Hinweis darauf sein, daß der von der Tradition vergessene Garve hier aktueller ist als sein rigoristischer Gegenspieler. Nicht wenige Zeitgenossen werden sich heute an dem Ideal „guter Menschen“ orientieren können,
„die, da sie sich gewisse Pflichten gegen die Thiere auflegen, da sie an den Schicksalen derselben einen, dem Mitleiden und der geselligen Freude ähnlichen Antheil nehmen, bezeigen, daß sie dieselben und ihr Wohl und Weh von ihren Endzwecken nicht ausschließen, und daß sie das Daseyn und das Wohlseyn der Thiere mit zu dem System von Glückseligkeit rechnen, nach welchem sie auch über den Endzweck der Welt urtheilen“ (ebd.).
Die Frage wäre also, ob Kants Option für eine nicht-psychologische, über-empirische, rationale Vernunftethik – gegen all seine Beteuerungen in der Gemeinspruch-Schrift – ihre Realitätsuntauglichkeit erst dadurch endgültig erweist, daß sie eine Realität nicht zur Kenntnis nimmt, über die wir gerade heute wieder reden: die Wirklichkeit unseres Lebens mit Tieren und unserer moralischen Verantwortung für sie.